Grenz­­gänger
Deutsch­­land – Österreich

Grenzgänger sind Arbeitnehmer, die ihren Wohnsitz in Deutschland innerhalb von 30 km der Staatsgrenze haben und täglich oder zumindest einmal pro Woche zu ihrem Arbeitsplatz ins benachbarte Ausland (ebenfalls innerhalb 30 km der Staatsgrenze) auspendeln.

Es ist unerheblich ob der tatsächliche Arbeitsweg mehr als 30 km beträgt. Einzig wichtig ist die grundsätzliche Luftlinie zur Staatsgrenze.

Steuer

Im Steuerrecht unterscheidet man in Deutschland zwischen den Begriffen Grenzgänger und Grenzpendler. In diesem Kontext sind Grenzgänger im Inland wohnhaft und einkommensteuerpflichtig, aber im Ausland unselbstständig erwerbstätig und suchen täglich oder mindestens einmal wöchentlich ihren inländischen Wohnsitz auf. Grenzpendler sind hingegen Personen, die im Ausland wohnen und in Deutschland ihr Einkommen zum weitaus größten Teil erzielen und versteuern.

Deutsche Grenzgänger, die in Österreich arbeiten, müssen beim zuständigen deutschen Finanzamt einen Grenzgänger Fragebogen (Passau / Grafenau) ausfüllen. Aufgrund dieser Angaben wird eine vierteljährliche Lohnsteuer-Vorauszahlung festgesetzt. Vom Finanzamt erhalten Sie eine Grenzgänger-Bestätigung, welche Sie anschließend beim österreichischen Arbeitgeber vorlegen müssen.

Ihr Lohn setzt sich als Grenzgänger folgendermaßen zusammen
Bruttogehalt
– abzüglich österreichischer Sozialversicherungsbeitrag
= neues noch zu versteuerndes Brutto, welches monatlich auf Ihr Bankkonto ausgezahlt wird.
Vierteljährliche Lohnsteuer-Vorausauszahlung lt. Berechnung Ihres zuständigen Finanzamtes.

Damit Sie sich ein ungefähres Nettogehalt ausrechnen können, empfehlen wir den offiziellen Brutto-Netto-Rechner des österreichischen und des deutschen Bundesministeriums für Finanzen.

Berechnung:
Bruttojahresgehalt
– Jahresbetrag österreichische Sozialversicherung
– Jahresbetrag deutsche Lohnsteuer
= Jahresnettogehalt

Noch Fragen?

Ihr Ansprechpartner:

Kranken­versicherung

Wenn man in Österreich sozial­versicherungs­pflichtig beschäftigt ist, wird man vom Arbeitgeber bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) angemeldet. Sie erhalten dieselben Leistungen wie die Einheimischen, die bei der gleichen Krankenkasse versichert sind. Durch einen Antrag auf Auslandsbetreuung (E106) bei der ÖGK können Sie zusätzlich weiterhin Leistungen Ihrer deutschen Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Sie können künftig in Deutschland und in Österreich Behandlungen in Anspruch nehmen.

In Österreich und Deutschland bestehen geringe Unterschiede in Bezug auf die Kranken­versicherung. Die beiden Systeme sind im Leistungsumfang als relativ gleichwertig anzusehen.

Deutschland

In Deutschland ist der Versicherungsnehmer bei der Krankenkasse seiner Wahl versichert. Die Auswahl der Versicherungsträger ist groß.

Der Grundbeitragssatz ist bei allen Krankenkassen gleich. Jede Krankenkasse kann einen prozentualen Zusatzbeitrag berechnen. Es gibt geringe Unterschiede bei den Leistungen.

Österreich

In Österreich kann man nicht zwischen den Krankenkassen wählen, sie wird je nach Region und Tätigkeit festgelegt. Pro Bundesland gibt es eine Gebietskrankenkasse.

Die Leistungen und Prämien sind bei allen gesetzlichen Kassen gleich, sodass es in diesem Bereich zu keinem Wettbewerb kommt.

Pflege­versicherung

Die EU regelt im Sozialversicherungsabkommen (SVA), dass Grenzgänger Pflegeleistungen durch einen Betreuungsauftrag von der Deutschen Pflegekasse, bzw. von der österreichischen Pensionskasse bekommen.

Renten­versicherung

In Österreich heißt die Rentenversicherung Pensionsversicherung, während in Deutschland darunter vor allem das Ruhegeld von Beamten als Pension bezeichnet wird.

Das Rentenniveau (nach 45 Beitragsjahren) liegt in Österreich bei 80%, in Deutschland bei 48,2% – wobei in Deutschland oft private Riester-Renten und Betriebsrenten dazu kommen, was es beides in Österreich kaum gibt. Der hohe Unterschied der Rentenerwartung wird im folgenden Video beleuchtet.

Man erhält von jedem Staat, in dem man länger als 12 Monate gearbeitet hat, eine Rente bzw. Pension. Wird dieser Zeitraum nicht überschritten, wird dies in dem Land des Wohnsitzes oder in einem anderen Land, in dem man länger beschäftigt war, berücksichtigt. Man sollte mindestens vier Monate vor Pensionsantritt die Pension/Rente beim zuständigen Ver­sicherungs­träger bzw. der Versicherungsanstalt im Staat des Wohnsitzes beantragen.

Unfall­versicherung

Deutschland

Die Berufsgenossenschaft ist für Behandlungskosten im Rahmen der Vorleistungspflicht bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zuständig.

Die Zahl der Unfallversicherungsträger ist groß.

Österreich

Der zuständige Krankenversicherungsträger übernimmt Behandlungskosten im Rahmen der Vorleistungspflicht bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.

Die Allgemeine Unfallversicherung (AUVA) ist für die meisten Personen zuständig, es existieren nur 3 weitere Träger.

Arbeiten Sie in Österreich so werden Sie von Ihrem Arbeitgeber bei der zuständigen Unfallversicherung gemeldet, er zahlt auch die Beiträge. Auch wenn man in einem anderen EU-Mitgliedsland wohnt, hat man ein Anrecht auf die Leistungen der Unfallversicherung. Man kann sich im Beschäftigungs- sowie Wohnsitzland behandeln lassen. Bei einem Unfall muss man unverzüglich den Arbeitgeber informieren, welcher danach verpflichtet ist, dies innerhalb von fünf Tagen dem zuständigen Versicherungsträger zu melden.

Arbeitslosen­­versicherung

Das Arbeitslosengeld ist von der Arbeitslosenversicherung im Land des Wohnsitzes zu entrichten. Daher gelten auch die Voraussetzungen des Wohnsitzstaates.

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